Rechtssystem

Die albanische Verfassung sieht die Trennung von Legislative, Exekutive und Judikative vor und unterstützt damit die Unabhängigkeit der Judikative. Die Zivilprozessordnung aus dem Jahr 1996 regelt die zivilrechtlichen Verfahren in Albanien.

Die Justiz Albaniens in drei Hauptinstitutionen unterteilt: die Obersten Gerichte, zu denen der Oberste Gerichtshof und das Verfassungsgericht gehören, die Intermediären Gerichte, wie die Berufungsgerichte, das Berufungsgericht für schwere Verbrechen sowie das Verwaltungsberufungsgericht, und die Gerichte erster Instanz, wie die Bezirksgerichte, die in spezialisierte Bereiche unterteilt sind, je nach dem Gegenstand der Klage.

Die Verwaltungsgerichte der ersten Instanz, das Verwaltungsberufungsgericht und das Verwaltungskollegium des Obersten Gerichtshofs entscheiden über Verwaltungsstreitigkeiten.

Oberste Gerichte

Oberster Gerichtshof - (Gjykata e Lartë)

 

Der Oberste Gerichtshof ist das höchste Berufungsgericht in Albanien; seine Anhörungen sind öffentlich und die Urteile werden öffentlich verkündet, außer in Fällen, in denen die Privatsphäre des Angeklagten geschützt werden soll.

  • Die Richter des Obersten Gerichtshofs werden vom Obersten Justizrat mit Zustimmung des Präsidenten für eine Amtszeit von neun Jahren ernannt.

  • Der Vorsitzende des Obersten Gerichtshofs wird von den Mitgliedern des Gerichts für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt.

Verfassungsgericht (Gjykata Kushtetuese)

Das Verfassungsgericht ist die letzte Instanz für die Auslegung der Verfassung. Es prüft ob Gesetze oder Nebengesetze mit der Verfassung übereinstimmen, schützt und setzt in begrenzten Fällen die verfassungsmäßigen Rechte von Bürgern und juristischen Personen durch.

  • Die Ernennung der Richter des Verfassungsgerichts erfolgt abwechselnd durch den Präsidenten, das Parlament und den Obersten Gerichtshof aus einer Liste vorqualifizierter Kandidaten (jede Institution wählt drei Richter aus) für eine Amtszeit von neun Jahren

  • Die Kandidaten werden von einem zufällig ausgewählten Gremium erfahrener Richter und Staatsanwälte vorqualifiziert

  • Der Vorsitzende des Verfassungsgerichts wird von den Mitgliedern des Gerichts für eine einzige, verlängerbare Amtszeit von drei Jahren gewählt

Intermediäre Gerichte

  • Berufungsgerichte (Gjykata e Apelit)

  • Das Berufungsgericht für schwere Verbrechen (Gjykata e Apelit për Krimet e rënda)

  • Verwaltungsberufungsgericht (Gjykata Administrative e Apelit)
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Gerichte erster Instanz

  • Bezirksgerichte (Gjykata e Rrethit Gjyqësor)

  • Gericht erster Instanz für schwere Verbrechen (Gjykata e Shkallës së Parë për Krime të Rënda), inkl. Korruption und organisierte Kriminalität

Nationales Publikationszentrum - (Qendra Botimeve Zyrtare)

Alle Gesetze, Satzungen, Verordnungen, Beschlüsse des Ministerrats (der Regierung), Dekrete und alle anderen Regelungsakte werden im Nationalen Publikationszentrum veröffentlicht.

Berufungsverfahren

Die Parteien können gegen die Urteile der erstinstanzlichen Gerichte innerhalb von 15 Tagen Berufung einlegen, während die Urteile der Berufungsgerichte innerhalb von 30 Tagen beim Obersten Gerichtshof angefochten werden müssen. Eine Klage gegen einen Verwaltungsakt ist innerhalb von 45 Tagen ab Zustellung beim Verwaltungsgericht einzureichen und das Gesetz sieht kurze Verfahrensfristen vor, die eine schnellere Entscheidung von Verwaltungsstreitigkeiten ermöglichen.

Beteiligung an internationalen Rechtsorganisationen

Albanien hat sich nicht der Jurisdiktion des Internationalen Gerichtshofs (IGH) unterworfen;

Albanien akzeptiert aber die Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofs.

Albanien ist der WTO im Jahr 2000 beigetreten und das Land berichtet dem WTO-Komitee für technische Handelshemmnisse alle Entwürfe technischer Vorschriften

 

Besonderheiten der aktuellen Rechtssituation

Justizreform

Albanien verfügt über einem soliden und modernen Rechtsrahmen zur Beilegung von Interessenskonflikten und Behandlung von Straffällen. Die Rechtsdurchsetzung wird jedoch in vielen Fällen durch korruptes Verhalten von Amtsträgern und Politikern beeinträchtig und z. T. verhindert.
Um diese endemische Korruption zu bekämpfen, verabschiedete die albanische Regierung 2016 weitreichende Verfassungsänderungen, um das Justizsystem des Landes zu reformieren und die Rechtsstaatlichkeit zu verbessern.
Die Justizreform gilt als die bedeutendste Entwicklung in Albanien seit dem Ende des Kommunismus. Fast ein Drittel der Verfassung wurde als Teil der Bemühungen neu geschrieben.
Ein Kernstück der Justizreform ist Überprüfung von Richtern und Staatsanwälten im Hinblick auf die ungeklärte Herkunft von Privatvermögen (Vetting Process).

Mehr als die Hälfte der Richter und Staatsanwälte, die sich einer Überprüfung unterzogen haben, wurden entlassen oder traten zurück. Auch Mitglieder der Obersten Gerichtsinstanzen wurden entlassen. Albanien hat diese Stellen bisher noch nicht neu besetzen können. Daher sind die beiden höchsten Institutionen der albanischen Rechtsprechung - Oberster Gerichtshof und Verfassungsgericht - derzeit nicht beschlussfähig. Dies wird ausdrücklich in dem Albanien-Report 2020 der EU-Kommission bemängelt.

Die Umsetzung der Justizreform ist noch nicht abgeschlossen. Es wird erwartet, dass ihr Abschluss das allgemeine Rechtssystem wie auch das Investitionsklima im Land entscheidend verbessern wird.

Albania 2020 Report – EU-Comission – S. 5

Gewohnheitsrecht

Der Kanun, ein Gewohnheitsrecht der Bergbewohner im in der abgeschiedenen Gebirgswelt im Norden Albaniens aus dem Mittelalter regelte nahezu alle Bereiche des Zusammenlebens, wie Ehe-, Schuld-, Gast-, Jagd- und Strafrecht. Ein Bestandteil des Strafrechts erlaubte der Opferfamilie im Fall eines Mordes, sich an den Tätern durch Selbstjustiz zu rächen, die sog. Blutrache.

In der Neuzeit und vor allem unter kommunistischer Herrschaft wurde die Anwendung des Kanun stark zurückgedrängt. Jedoch ist dieses Gewohnheitsrecht in den abgelegenen Gebieten des Nordens nie ganz verschwunden. Durch schwache staatliche Strukturen besonders in den nachkommunistischen 1990er Jahren lebte es wieder auf.

Anders als in Publikationen oder der Presse über Albanien bisweilen dargestellt, ist die Blutrache jedoch keinesfalls Teil der albanischen Gesellschaft, die in ihrer großen Mehrzahl dieses Phänomen als extrem rückständig ablehnt.

Auch in den relevanten Bergregionen gehen die Zahlen der von Blutrache betroffenen Personen und Familien zurück.

Steuern – Sozialabgaben - Löhne

Steuern – Sozialabgaben - Löhne

Löhne und Sozialabgaben

Durchschnittslohn: 426 €/Monat
Mindestlohn: 243 €/Monat

 

DIHA - Neue Regelungen 2019-2021

Neue Regelungen 2019-2021

Seit 1.1.2021

  • Anstieg des Mindestlohns von 210 € (26.000 ALL) auf 243 € (30.000 ALL)
  • KEINE Einkommenssteuer bei Klein-Unternehmen mit einem Jahres-Umsatz von weniger als 113.000 € (14 Mio. ALL)
  • KEINE UMSATZSTEUER bei Klein-Unternehmen mit einem Jahres-Umsatz von weniger als 81.000 € (10 Mio. ALL)

Seit 1.1.2020

  • Reduzierung der Ertragssteuer auf 5 %von Unternehmen im Automotive-Sektor
  • Für Investitionen über 8,2 Mio. EUR (ca. 1 Mrd. ALL) ist der Zeitraum des Verlustvortrages von 3 auf 5 Jahre verlängert worden

Seit 1.1.2019

  • 6% Umsatzsteuer auf zertifizierte Agro-Tourismus-Farmen für Dienstleistungen wie Unterbringung und Restauration (ausgenommen Getränke)

Grundbesitz

  • Ausländer können Einzelperson keine Immobilien erwerben, für ausländische Unternehmen ist Immobilienerwerb möglich

  • Ausländer können nur Wohneinheiten kaufen, kein Land
  • Bei Anmietung von staatlichem Eigentum gilt ein symbolischer Tarif von 1 EUR (Leasingvertrag).

Priorität bei internationalen Verträgen

  • Albanien hat darüber hinaus bilaterale Verträge mit vielen Ländern bzgl. des Investitionsschutzes abgeschlossen

  • Im Konfliktfall haben Vertragsbestimmungen dieser Verträge Vorrang vor nationalem Recht

Albanien - Internationale Verträge und Mitgliedschaften

  • Juni 2014 EU-Kandidat
  • April 2009 NATO-Mitglied
  • April 2006 Stabilisierungs- und Assoziierungsvertrag (SAA) mit der EU
  • 2000 WTO - Mitglied
  • Freihandelsabkommen mit der EU, den EFTA-Staaten und der Türkei
  • CEFTA - Mitglied
  • SECI (Southeast European Cooperative Initiative)
  • BSEC (Black Sea Economic Co-Operation)

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