Deutsch–Albanische Wirtschaftsgesellschaft (DAW) e.V. 

SATZUNG

 

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr, Verbandsmitgliedschaft


Die Gesellschaft führt den Namen "Deutsch-Albanische Wirtschaftsgesellschaft (DAW)". Sie soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung lautet der Name "Deutsch-Albanische Wirtschaftsgesellschaft (DAW) e.V.".

1. Die Deutsch-Albanische Wirtschaftsgesellschaft e.V. hat ihren Sitz in Berlin.
2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
3. Die Deutsch-Albanische Wirtschaftsgesellschaft e.V. kann Mitglied in deutschen und internationalen Wirtschaftsverbänden werden.

 

§ 2 Zwecke


1. Die Deutsch-Albanische Wirtschaftsgesellschaft e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes
    "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

2. Die Deutsch-Albanische Wirtschaftsgesellschaft e.V. ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

3. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen
    aus Mitteln der Gesellschaft.

4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 3 Ziele


Ziel der Deutsch-Albanischen Wirtschaftsgesellschaft e. V. ist, die Freundschaft und die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien zu fördern. Die Deutsch-Albanische Wirtschaftsgesellschaft e. V. unterstützt die Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen im Sinne des Gedankens der Entwicklungshilfe mit Albanien. Die Deutsch-Albanische Wirtschaftsgesellschaft e. V. setzt sich für eine nachhaltige Entwicklung und Förderung Albaniens ein, die Wohlstand für alle schafft und dadurch die Integration der Republik Albanien in die Gemeinschaft der Europäischen Union fördert. Auf diese Weise leistet die Deutsch-Albanische Wirtschaftsgesellschaft e. V. auch einen Beitrag, das Verständnis für den anderen zu fördern, Vorbehalte abzubauen und zu überwinden.

Dieses Ziel wird insbesondere verwirklicht durch die Pflege, Förderung und Vertiefung der Zusammenarbeit und des Dialoges zwischen den Bürgern in der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien. Durch Öffentlichkeitsarbeit und Informationsvermittlung, durch die Förderung des Austausches von Erfahrungen und Wissen, durch Informations- und Kontaktveranstaltungen wird angestrebt die Entwicklungszusammenarbeit mit Albanien zu vertiefen, die Kenntnisse über Albanien, insbesondere geschichtlich und landeskundlich sowie auf politischem, wirtschaftlichem und sozialem Gebiet zu verbessern und zu vertiefen.

 

§ 4 Mitgliedschaft


1. Mitglied der Deutsch-Albanische Wirtschaftsgesellschaft (DAW) e.V. kann auf Antrag jede natürliche oder juristische Person werden, die sich zu den
    oben genannten Zielen der Gesellschaft bekennt. Über den Antrag auf Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand.

 

2. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt kann schriftlich gegenüber dem Präsidium wirksam zum Schluss eines Kalenderjahres mit dreimonatiger Frist erfolgen.

3. Ein Mitglied kann nach vorheriger Anhörung durch Entscheidung des Präsidiums aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Ein Mitglied kann aus wichtigem Grund ausgeschlossen werden, insbesondere wenn es gegen die Zwecke und Ziele der Gesellschaft verstößt.

4. Die Gesellschaft erhebt von ihren Mitgliedern (Personen und Unternehmen) einen Jahresmindestbeitrag. Über die Höhe der Beiträge beschließt die Mitgliederversammlung

 

§ 5 Organe


Organe der Gesellschaft sind:

1. die Mitgliederversammlung
2. das Präsidium

 

§ 6 Mitgliederversammlung


1. Die Mitgliederversammlung tritt einmal im Jahr zusammen. Sie muss zusammentreten, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder es verlangt. Die Mitgliederversammlung ist mit einer Frist von wenigstens 14 Tagen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einzuladen. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, in welchem die Beschlüsse aufzunehmen sind. Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen.

2. Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder. Jedes Mitglied kann sich in der Mitgliederversammlung durch einen schriftlichen Bevollmächtigten vertreten lassen.

3. Eine ordentlich einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.

 

§ 7 Präsidium

Das Präsidium wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten, bis zu drei Stellvertretern, dem oder den Ehrenpräsidenten, dem Vorsitzenden des Beirates sowie den weiteren Mitgliedern und dem Geschäftsführer, der vom Präsidium bestellt wird. Die Gesellschaft wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten (§ 26 BGB) durch jeweils zwei Mitglieder des Präsidiums gemeinschaftlich.

 

§ 8 Beirat


Zur Unterstützung und Beratung des Präsidiums kann ein Beirat gebildet werden. Der Vorsitzende des Beirates wird vom Präsidium berufen. Der Beirat wird vom Präsidium für die Dauer seiner Amtszeit gebildet.

 

§ 9 Ehrenpräsident


Die Mitgliederversammlung kann auf Vorschlag des Präsidiums der DAW Ehrenpräsidenten auf Lebenszeit wählen. Jeder Ehrenpräsident hat das Recht, an allen Sitzungen des Präsidiums mit Stimmrecht teilzunehmen.

 

§ 10 Auflösung


Die Auflösung der Deutsch-Albanische Wirtschaftsgesellschaft e.V. kann nur in einer ordnungsgemäß einberufenen Mitgliederversammlung erfolgen. Der Beschluss über die Auflösung bedarf zwei Drittel der abgegebenen Stimmen.
Im Falle der Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen Zwecks ist das gesamte Vermögen der Gesellschaft auf die „Deutsche Welthungerhilfe e.V. zu übertragen, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und wissenschaftliche Zwecke zu verwenden hat.

 

§ 11 Schlussbestimmungen


Die Satzung der Deutsch-Albanischen Wirtschaftsgesellschaft e. V. wurde von der Gründungsversammlung in Bonn am 25. Mai 1994 beschlossen und durch die Beschlüsse der ordentlichen Mitgliederversammlungen in München vom 16. Oktober 2001, in Berlin vom 26. November 2003 und vom 28. November 2005 geändert.

 

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